Berufsbild Heilpraktiker
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Das Berufsbild „Heilpraktiker“
Die Ausübung der Heilkunde ist ein verantwortungsvolles und interessantes Berufsfeld, das ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist ein von ärztlicher Weisung unabhängiger und eigenständiger Heilberuf. Das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) regelt, dass es der Erlaubnis bedarf, um als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig zu werden. Durch eine Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt erwerben Sie diese Erlaubnis. Die Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.
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